Studium an unserer Fakultät

Unsere Fakultät bietet 15 verschiedene Studiengänge an. In unserem Engagement für Vielfalt empfangen wir Menschen jeglicher Herkunft und Kultur. Wir sind besonders stolz, dass derzeit mehr als 1400 Studierende aus 38 Ländern in unseren deutschen und internationalen Studiengängen studieren.

Vier Studierende in einer Vorlesung

Studienangebot

Wir bieten Studiengänge in Physik, Meteorologie, Fernerkundung und Geographie an. Physik können Sie auch auf Englisch studieren. Das Masterstudium Meteorologie sowie Erdsystem-Datenwissenschaften und Fernerkundung erfolgt in englischer Sprache.

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Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Studienbüros.

2. Wiederholungsprüfung

Eine zweite Wiederholung der Prüfungsleistung kann nur auf Antrag und nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Der nächstmögliche Termin kann noch im gleichen Semester liegen (zum Beispiel bei einer Wiederholungsprüfung), frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung.

Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen, stellen Sie einen Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss. Stimmt dieser Ihrem Antrag zu, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholen. 

Wichtig: Wenn Sie in diesem Semester eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen und diese noch nicht beantragt haben, tun Sie dies unverzüglich. Ohne diesen Antrag können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Prüfungsversuch auch dann verlieren, wenn Sie aufgrund versäumter Antragstellung nicht teilnehmen! 

Wenn Sie auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestehen, gilt das Modul als nicht bestanden. Nicht bestandene Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodule können Sie durch das Bestehen eines anderen Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmoduls ersetzen. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul führt zum Abbruch Ihres Studiums.

Im Krankheitsfall

Sie sind krank und können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte unmittelbar bei den prüfenden und/oder modulverantwortlichen Personen sowie im Studienbüro prüfungsunfähig und reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein entsprechendes ärztliches Attest im Studienbüro ein. Sie können die Unterlagen im Studienbüro abgeben, in den Briefkasten des Studienbüros (links neben Raum 223) einwerfen oder per Post schicken. Bei einem nicht entschuldigten Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.

Für das ärztliche Attest können Sie das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit verwenden. Alternativ kann der Nachweis auch formlos mit einem eigenen Attest der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes erbracht werden. Das ärztliche Attest soll die für die Prüfung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der zu prüfenden Person beschreiben und angeben, welche Auswirkungen sich daraus für das Leistungsvermögen in der Prüfung ergeben.

Ersatzweise kann im Sommersemester 2023 auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) zusammen mit der Erläuterung zur Prüfungsunfähigkeit als Nachweis eingereicht werden. Danach dürfen wir diesen Nachweis nicht mehr anerkennen.

Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung benötigen Sie ein amtsärztliches Attest.


Amtsärztliches Attest

Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung in den Studiengängen Physik, IPSP, Mathematical Physics, Lehramt Physik und Meteorologie benötigen Sie ein amtsärztliches Attest. Dieses Attest wird vom Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ausgestellt. Melden Sie sich bitte am Prüfungstag bis 8 Uhr zur telefonischen Terminabsprache beim Gesundheitsamt und stellen Sie sich dann persönlich zwischen 8 und 15 Uhr dort vor. Sind sie so schwer erkrankt, dass der Gang zum Gesundheitsamt nicht zumutbar ist, klären Sie dies zusätzlich telefonisch ab.

Legen Sie dem Amtsarzt für die Ausstellung des Attests folgende Dokumente vor:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder haus-/fachärztlicher Befundbericht oder Krankenhausbericht mit zugrundeliegender Diagnose

  • Personalausweis mit Leipziger Anschrift oder Meldebestätigung der Stadt Leipzig bei Zweitwohnsitz

Das Gesundheitsamt erhebt eine Gebühr von derzeit 30 Euro, zahlen Sie möglichst mit EC-Karte oder den genauen Betrag in bar.

Bitte beachten Sie auch die Veranstaltungen unserer Fakultät und abonnieren Sie bei Interesse die zugehörigen Kalender. In den Kolloqiuen stellen regelmäßig renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Ergebnisse zu spannenden Gebieten der aktuellen Forschung vor.

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