Im Krankheitsfall
Sie sind krank und können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte unmittelbar bei den prüfenden und/oder modulverantwortlichen Personen sowie im Studienbüro prüfungsunfähig und reichen Sie innerhalb von drei Werktagen einen entsprechenden Nachweis im Studienbüro ein.
Sie können die Unterlagen im Studienbüro abgeben, in den Briefkasten des Studienbüros (links neben Raum 223) einwerfen oder per Post schicken.
Bitte beachten Sie, dass wir keinen Zugriff auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) haben.
Wird nur die AU-Patientenbescheinigung in Papierform ausgestellt, kann auch diese als Nachweis eingereicht werden. Den auf dieser Bescheinigung ausgewiesenen Diagnoseschlüssel der Erkrankung machen Sie bitte vor dem Einreichen unkenntlich.
Alternativ können Sie auch das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit verwenden.
Zur besseren Zuordnung zu den Prüfungen verwenden Sie bitte in allen Fällen auch das Formular „Erläuterung der Arbeitsunfähigkeit“.
Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung benötigen Sie zusätzlich ein amtsärztliches Attest.
Bei einem nicht entschuldigten Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.
Amtsärztliches Attest
Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung in den Studiengängen Physik, IPSP, Mathematical Physics, Lehramt Physik und Meteorologie benötigen Sie zusätzlich ein amtsärztliches Attest. Dieses Attest wird vom Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ausgestellt. Melden Sie sich bitte am Prüfungstag bis 8 Uhr zur telefonischen Terminabsprache beim Gesundheitsamt und stellen Sie sich dann persönlich zwischen 8 und 15 Uhr dort vor. Sind sie so schwer erkrankt, dass der Gang zum Gesundheitsamt nicht zumutbar ist, klären Sie dies zusätzlich telefonisch ab.
Legen Sie dem Amtsarzt für die Ausstellung des Attests folgende Dokumente vor:
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder haus-/fachärztlicher Befundbericht oder Krankenhausbericht mit zugrundeliegender Diagnose
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Personalausweis mit Leipziger Anschrift oder Meldebestätigung der Stadt Leipzig bei Zweitwohnsitz
Das Gesundheitsamt erhebt eine Gebühr von derzeit 30 Euro, zahlen Sie möglichst mit EC-Karte oder den genauen Betrag in bar.