Im Folgenden finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und die Erklärung wichtiger Begriffe von der Bewerbung bis zum Abschluss Ihres Studiums.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Viele Fragezeichen auf weißem Papier mit roten Hintergrund
Häufig gestellte Fragen, Foto: Colourbox

Allgemein

Studierende mit einem deutschen Abitur oder Bachelor-Abschluss:

Als Studierende mit einem deutschen Abitur oder Bachelor-Abschluss reichen Sie Ihre Bewerbung über AlmaWeb ein. Weitere Hinweise finden Sie auf der zentralen Seite zur Online-Bewerbung.

Für ein Masterstudium sind vorab weitere Unterlagen einzureichen. Anhand dieser prüft die Eignungsfeststellungskommission, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung für den Studiengang erfüllen. Weitere Informationen dazu und die Fristen finden Sie auf den Webseiten unserer Studiengänge.


Studierende mit einem Abitur oder Bachelor-Abschluss aus dem Ausland:

Als ausländische Studierende mit einem Abitur oder einem Bachelor-Abschluss aus dem Ausland bewerben Sie sich über uni-assist. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des International Centre zur Bewerbung.

Die Bewerbungsfristen finden Sie über die Webseiten unserer Studiengänge.

Falls Sie ein Visum benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich für das Wintersemester bis zum 15. Juli zu bewerben. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Visum rechtzeitig erhalten.

Falls Sie die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule noch nicht erfüllen, haben Sie in der Regel die folgenden zwei Möglichkeiten: Entweder beginnen Sie ein Studium an einer Hochschule in Ihrem Heimatland (bitte beachten Sie die Voraussetzungen in der DAAD-Datenbank, da sie von Land zu Land unterschiedlich sind) oder legen die sogenannte Feststellungsprüfung ab. Letztere wird in der Regel nach einem einjährigen Vorbereitungskurs am Studienkolleg absolviert, wobei die Unterrichtssprache Deutsch ist. Wir empfehlen nicht, die Feststellungsprüfung als externe Bewerbende ohne vorherige Vorbereitung am Studienkolleg abzulegen.

Sie benötigen Englischkenntnisse, die dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.

Wenn Ihre Muttersprache nicht Englisch ist, legen Sie bitte einen der folgenden Nachweise vor:

  • TOEFL-Werte (Minimum): PBT: 543, cBT: 207, iBT: 72
  • IELTS-Punktzahl (Minimum): 5,5
  • Cambridge FCE (Minimum): Prädikat B oder C
  • TOEIC (Mindestpunkte): Listening and Reading: 785, Speaking: 160, Writing: 150, alle 4 Module
  • Pearson PTE Academic (Mindestpunkte): 59
  • Personen mit deutschem Schulabschluss: (in der Regel) Abiturzeugnis 

Das Studentenwerk Leipzig bietet möblierte Zimmer in Wohnheimen. Sie können sich online bewerben, sobald Sie ein Zulassungsschreiben erhalten haben. Bei Fragen zu einem Wohnheim wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Leipzig.

Leipzig bietet eine große Auswahl an preiswerten Apartments und Zimmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Leipzig sudieren.

Studiengebühren

Derzeit werden für einen Erststudiengang an unserer Universität keine Studiengebühren erhoben.


Semesterbeitrag

Sie zahlen jedes Semester einen Beitrag, der sich aus verschiedenen Anteilen zusammensetzt:

  • Studierendenschaft: 8,50 Euro
  • Studentenwerk: 80,00 Euro
  • Mobilitätsfond: 2,00 Euro
  • Semesterticket: MDV-Vollticket: 165,00 Euro

Der Semesterbeitrag beträgt 255,50 Euro für das Wintersemester 2023/2024. Studierende, die sich aus der Studierendenschaft zurückgezogen haben, zahlen den Beitrag an die Studierendenschaft nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.


Monatliche Lebenshaltungskosten

Für Ihre Lebenshaltungskosten in Leipzig benötigen Sie etwa 900 – 1000 Euro im Monat. Diese Zahl ist natürlich nur eine Schätzung und hängt davon ab, wie viel Sie ausgeben. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei der Beantragung eines Visums in Ihrem Heimatland einen Nachweis über die gesicherte Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten vorlegen müssen.

Hier sind Beispiele für monatliche Ausgaben in Leipzig:

  • Miete für Wohnung oder Zimmer: etwa 300 – 450 Euro
  • Gesetzliche Krankenversicherung: etwa 110 Euro  
    oder
    Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: etwa 180 Euro
  • Lernmaterialien: etwa 50 Euro
  • Lebensmittel, Kleidung, sonstige Anforderungen: etwa 380 Euro

Zusätzlich zu den monatlichen Kosten benötigen Sie zu Beginn Ihres Studiums eine Kaution für Ihre Unterkunft und die UniCard. Planen Sie dafür ungefähr 900 Euro ein.


Stipendien
Generell gibt es keine Stipendien für internationale Studienbeginnende oder für die Grundstudiengänge in Deutschland, da keine Studiengebühren anfallen. Weitere Informationen finden Sie jedoch auf der Webseite des DAAD. Informieren Sie sich bitte auch über mögliche Finanzierungen in Ihrem Heimatland.

Weitere Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten zur Studienfinanzierung, zu Stipendien und für internationale Studierende, sowie auf der Webseite des DAAD.

Um sich für das nächste Semester zurückzumelden, bezahlen Sie den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist. Dies ist nötig, um weiterhin an unserer Universität immatrikuliert zu bleiben.

Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01.06. – 15.08.
Rückmeldefrist für das Sommersemester: 01.12. – 15.02.

Bitte informieren Sie sich vorher über die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags.

Informationen zur Rückmeldung und zum Semesterbeitrag finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Bescheinigungen, Notenspiegel (ToR)

Bitte melden Sie sich im Studienbüro (per E-Mail, telefonisch oder persönlich) und teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit. Ihr aktueller Notenspiegel wird anschließend in AlmaWeb als PDF-Dokument unter „Dokumente“ hochgeladen.

Ja, Sie können einen Notenspiegel auf Englisch bekommen. Bitte melden Sie sich im Studienbüro (per E-Mail, telefonisch oder persönlich) und teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit. Weisen Sie darauf hin, dass Sie ein englisches Transcript of Records (ToR) benötigen. Das ToR wird anschließend in AlmaWeb als PDF-Dokument unter „Dokumente“ hochgeladen.

Die Studienverlaufsbescheinigung erstellen Sie selbst in AlmaWeb: Loggen Sie sich dazu im AlmaWeb-Portal mit Ihren Benutzerdaten ein. Klicken Sie auf den Button „Studium“ und anschließend auf „Dokumente“ in der linken Spalte. In der obersten Zeile finden Sie den Link zur „Studienverlaufsbescheinigung“.

Scrollen Sie auf dem Bildschirm gegebenenfalls ganz nach rechts und klicken Sie auf den Download-Link. Es erscheint ein neues Fenster, in dem Sie nochmals aufgefordert werden, Ihre Zugangsdaten einzugeben. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen unbedingt in der folgenden Form ein: Benutzername@dom.uni-leipzig.de 

Ihnen wird ein PDF-Dokument angezeigt, das Sie abspeichern und ausdrucken können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Zunächst reichen Sie im Studierendensekretariat einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, wird die Exmatrikulationsbescheinigung in AlmaWeb hochgeladen. Den Antrag und weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Moduleinschreibung

Sie haben sich möglicherweise nur für das Modul, nicht aber für die einzelnen zum Modul gehörenden Veranstaltungen angemeldet. Teilnahmelisten in AlmaWeb sind aber mit den jeweiligen Veranstaltungen verknüpft. Bitte wenden Sie sich an das Studienbüro.

Sie können sich von einem Modul und damit einhergehend von der dazugehörigen Modulprüfung bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit in AlmaWeb abmelden. Alle bis dahin bereits absolvierten Prüfungs(vor)leistungen gelten dann als nicht erbracht. Nach Ablauf der Frist können Sie von den Prüfungen nur aus wichtigem Grund zurücktreten. Dies muss durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Prüfungen

Nein, die Anmeldung zum Modul ist in der Regel auch immer die Anmeldung zur Modulprüfung. Für die erste Wiederholungsprüfung werden Sie automatisch in AlmaWeb angemeldet. Für die zweite Wiederholungsprüfung müssen Sie vorab einen Antrag auf Zulassung an den jeweiligen Prüfungsausschuss stellen.

Sie können sich bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit ohne die Angabe eines Grundes in AlmaWeb vom Modul und damit auch von der Prüfung abmelden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der Prüfung um den ersten Versuch handelt. Nach Ablauf der Frist können Sie von den Prüfungen nur aus wichtigem Grund zurücktreten.

Sie sind krank und können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte unmittelbar bei den prüfenden und/oder modulverantwortlichen Personen sowie im Studienbüro prüfungsunfähig und reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein entsprechendes ärztliches Attest im Studienbüro ein. Sie können die Unterlagen im Studienbüro abgeben, in den Briefkasten des Studienbüros (links neben Raum 223) einwerfen oder per Post schicken. Bei einem nicht entschuldigten Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.

Für das ärztliche Attest können Sie das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit verwenden. Alternativ kann der Nachweis auch formlos mit einem eigenen Attest der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes erbracht werden. Das ärztliche Attest soll die für die Prüfung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der zu prüfenden Person beschreiben und angeben, welche Auswirkungen sich daraus für das Leistungsvermögen in der Prüfung ergeben.

Ersatzweise kann im Sommersemester 2023 auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) zusammen mit der Erläuterung zur Prüfungsunfähigkeit als Nachweis eingereicht werden. Danach dürfen wir diesen Nachweis nicht mehr anerkennen.

Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung benötigen Sie ein amtsärztliches Attest.


Amtsärztliches Attest

Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung in den Studiengängen Physik, IPSP, Mathematical Physics, Lehramt Physik und Meteorologie benötigen Sie ein amtsärztliches Attest. Dieses Attest wird vom Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ausgestellt. Melden Sie sich bitte am Prüfungstag bis 8 Uhr zur telefonischen Terminabsprache beim Gesundheitsamt und stellen Sie sich dann persönlich zwischen 8 und 15 Uhr dort vor. Sind sie so schwer erkrankt, dass der Gang zum Gesundheitsamt nicht zumutbar ist, klären Sie dies zusätzlich telefonisch ab.

Legen Sie dem Amtsarzt für die Ausstellung des Attests folgende Dokumente vor:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder haus-/fachärztlicher Befundbericht oder Krankenhausbericht mit zugrundeliegender Diagnose

  • Personalausweis mit Leipziger Anschrift oder Meldebestätigung der Stadt Leipzig bei Zweitwohnsitz

Das Gesundheitsamt erhebt eine Gebühr von derzeit 30 Euro, zahlen Sie möglichst mit EC-Karte oder den genauen Betrag in bar.

Im regulären Prüfungszeitraum am Ende der Vorlesungszeit wird eine Modulabschlussprüfung (reguläre Prüfung) angeboten. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch im Modul eingeschrieben und zur Prüfung zugelassen sind, müssen Sie daran teil­nehmen. Nicht bestandene Prüfungen können Sie bis zu zweimal wiederholen.


1. Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Prüfung können Sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuchs wiederholen. In der Regel erfolgt dies im nächsten regulären Prüfungszeitraum, wenn das Modul nach einem Jahr erneut angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für die erste Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet sind.

Davon abweichend bieten viele Lehrende bereits im gleichen Semester eine Wiederholungsprüfung für Studierende an, die die reguläre Prüfung nicht bestanden haben. Ob Sie diese Gelegenheit nutzen möchten, können Sie frei bis zum Tag der Prüfung entscheiden. Sie müssen sich nicht zu dieser Prüfung an- oder von dieser abmelden.


2. Wiederholungsprüfung

Eine zweite Wiederholung der Prüfungsleistung kann nur auf Antrag und nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Der nächstmögliche Termin kann noch im gleichen Semester liegen (zum Beispiel bei einer Wiederholungsprüfung), frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung.

Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen, stellen Sie einen Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss. Stimmt dieser Ihrem Antrag zu, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholen. 

Wichtig: Wenn Sie in diesem Semester eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen und diese noch nicht beantragt haben, tun Sie dies unverzüglich. Ohne diesen Antrag können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Prüfungsversuch auch dann verlieren, wenn Sie aufgrund versäumter Antragstellung nicht teilnehmen! 

Wenn Sie auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestehen, gilt das Modul als nicht bestanden. Nicht bestandene Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodule können Sie durch das Bestehen eines anderen Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmoduls ersetzen. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul führt zum Abbruch Ihres Studiums.

Anerkennungen

Physik, IPSP, Mathematical Physics und Meteorologie

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an den Prüfungsausschuss per E-Mail.


Geographie und Geowissenschaften:

Bitte stellen Sie vor der Belegung des Moduls einen Antrag an den Prüfungsausschuss.

Physik, IPSP und Mathematical Physics

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an den Prüfungsausschuss per E-Mail. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Dokumente hinzu:

  • Learning Agreement
  • eventuell Änderungs-Learning Agreement
  • Transcript of Records aus dem Ausland
  • im Fall von Erasmus+ die genaue Aufenthaltsdauer


Meteorologie

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an den Prüfungsausschuss per E-Mail. Senden Sie die E-Mail bitte auch an Herrn Professor Jacobi in Kopie. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Dokumente hinzu:

  • Learning Agreement
  • eventuell Änderungs-Learning Agreement
  • Transcript of Records aus dem Ausland
  • im Fall von Erasmus+ die genaue Aufenthaltsdauer


Geographie, Fernerkundung und Geowissenschaften

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Auslandskoordinator: Für den Bereich Fernerkundung und Geowissenschaften an Herrn Dr. Kattenborn und für die Geographie an Herrn Dr. Armas-Díaz.

Abschluss, Abschlussarbeiten

Bitte geben Sie Ihre Abschlussarbeit immer im Studienbüro ab.

Die Anzahl der abzugebenden Exemplare richtet sich nach der für Sie gültigen Prüfungsordnung. In der Regel reichen Sie mindestens zwei gedruckte, gebundene und eine elektronische Version (CD-ROM, USB-Stick) ein.

Dazu stellen Sie zunächst einen begründeten, schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit an den Prüfungsausschuss. Die Verlängerung muss durch den Betreuer Ihrer Arbeit befürwortet werden. Folgende Verlängerungen sind möglich:

Studiengang Verlängerung
B. Sc. Physik in der Regel bis zu 4 Wochen
B. Sc. IPSP in der Regel bis zu 4 Wochen
B. Sc. Meteorologie in der Regel bis zu 4 Wochen
B. Sc. Geographie in der Regel bis zu 4 Wochen
M. Sc. Physik in der Regel bis zu 6 Wochen
M. Sc. IPSP in der Regel bis zu 6 Wochen
M. Sc. Mathematical Physics in der Regel bis zu 6 Wochen
M. Sc. Meteorology in der Regel bis zu 6 Wochen
M. Sc. Geowissenschaften
M. Sc. Physische Geographie in der Regel bis zu 4 Wochen
M. Sc. Wirtschafts- und Sozialgeographie in der Regel bis zu 6 Wochen

Wenn Sie auch sonst alle Prüfungen absolviert haben, nicht. Begonnene Prüfungsverfahren laufen auch nach Exmatrikulation weiter. Die Bewertung kann daher auch zu einem Zeitpunkt nach der Exmatrikulation erfolgen.

Urkunden, Zeugnis, Transcript und Diploma Supplement werden gedruckt, wenn alle Bewertungen vorliegen. Wenn die Unterlagen zur Abholung bereit liegen, erhalten Sie eine E-Mail.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen Sie diesen im Studentensekretariat ein. Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats

Begriffe rund um das Studium von A bis Z

Akademisches Jahr

Das Akademische Jahr ist der Jahreskalender unserer Universität. Hier finden Sie die Vorlesungszeiten, Projekt- und Feiertage sowie weitere wichtige Termine.


AlmaWeb

Das Studienportal AlmaWeb steht für das Campus Management System der Alma Mater Lipsiensis – unserer Universität. Mit AlmaWeb können Sie als Studierende Ihre Bewerbung an unserer Universität elektronisch einreichen, Ihre Stamm- und Studienverlaufsdaten online prüfen, studienrelevante Dokumente einsehen und drucken. Weiterhin können Sie sich online in Module, Vorlesungen und Seminare einschreiben, sich per Mausklick zu vielen Prüfungen und Modulen an- und abmelden und Prüfungsergebnisse einsehen.


Anrechnungsbescheid

Den Anrechnungsbescheid benötigen Sie, um sich bei einem Studiengangs- oder Ortswechsel für ein höheres Fachsemester zu bewerben. Das Formular finden Sie im Downloadbereich der zentralen Seite zur Bewerbung für höhere Fachsemester. Das Formular muss vom für das neue Fach zuständigen Prüfungsausschuss unterschrieben werden.

Bachelor
Der Bachelor ist der erste mögliche berufsqualifizierende Abschluss an einer Hochschule. Ein Bachelor-Studiengang erstreckt sich in der Regel über sechs Semester (drei Jahre) und schließt mit einem Bachelor of Arts (B. A.) oder Bachelor of Science (B. Sc.) ab. Ein erfolgreich beendetes Bachelorstudium ist meist Voraussetzung für ein weiterführendes Masterstudium.


BAföG
Studierende, deren Eltern nicht in der Lage sind, ausreichende finanzielle Unterstützung zu leisten, haben in Deutschland Anspruch auf finanzielle Unterstützung: das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Wenn Sie BAföG beziehen möchten, stellen Sie rechtzeitig einen BAföG-Antrag. Anschließend wird geprüft, ob Sie einen Anspruch auf BAföG haben. 

Für alle Fragen der Beantragung des BAföG und der Beratung bei Veränderungen im Studienverlauf ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Leipzig zuständig.

Auf der Seite Amt24 des Freistaates Sachsen können Sie Ihren BAföG-Antrag online ausfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.


Beeinträchtigung und Behinderung

Ansprechpartnerin für Behinderte und chronisch kranke Studierende oder Studienbewerbende ist die Senatsbeauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unserer Universität, die Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig und das Referat für Soziales des Student_innenRats der Universität Leipzig (StuRa).


Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Studium wird in der Regel für die Dauer von jeweils einem Semester genehmigt und maximal zweimal möglich. Beurlaubungen beantragen Sie beim Studierendensekretariat im Zeitraum der Rückmeldefrist. Um das Studium nach Ablauf der Beurlaubung fortzusetzen, nehmen Sie die reguläre Rückmeldung in Form der Überweisung des jeweiligen Semesterbeitrages in voller Höhe vor. Einzelheiten regelt die Immatrikulationsordnung.


Brückenkurs
Für neue Studierende der Fachrichtungen Physik, Lehramt Physik oder Meteorologie bietet unsere Fakultät einen Mathematik-Brückenkurs an. Hier werden wesentliche mathematische Inhalte wiederholt und aufgefrischt. Sie können daran freiwillig und kostenlos teilnehmen. Der Kurs findet kurz vor Beginn des Wintersemesters statt.   

Einführungsveranstaltungen

Unsere Universität sowie die einzelnen Institute und Studiengänge begrüßen Studienanfänger zum Anfang des Wintersemesters mit Einführungsveranstaltungen. In diesen erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf und den Inhalten des Studiums sowie das Leben an unserer Universität.


Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder es aus anderen Gründen beenden möchten, exmatrikulieren Sie sich. Ebenso werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie ein Pflichtmodul endgültig nicht bestehen. Mit der Exmatrikulation endet offiziell Ihre Mitgliedschaft an unserer Universität. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Fachschaftsrat
Ein Fachschaftsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Studierenden an einer Fakultät. Die Mitglieder des Fachschaftsrats sind Studierende, die sich freiwillig engagieren. Sie werden einmal jährlich von den Studierenden gewählt.

Fachschaftsräte stehen Studierenden bei Fragen rund um das Studium zur Seite. Sie können zwischen Lehrenden und Lernenden vermitteln. Viele Fachschaftsräte organisieren zum Studienbeginn Einführungswochen oder -tage, um Studienbeginnenden einen angenehmen Studienstart zu ermöglichen.

An unserer Fakultät gibt es zwei Fachschaftsräte.


Fakultät
Eine Fakultät ist eine organisatorische Grundeinheit an einer Universität und besteht aus mehreren Instituten. Eine Fakultät erfüllt Aufgaben vor allem in Bezug auf Lehre und Forschung und gewährleistet ein ordnungsgemäßes Lehrangebot. An der Spitze einer Fakultät steht die Dekanin oder der Dekan.

Immatrikulation

Mit Ihrer Immatrikulation schreiben Sie sich an der Hochschule ein und werden somit Studentin oder Student unserer Universität. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.


Institut

Jedes Institut ist einer Fakultät zugeordnet. Institute sind  in der Regel verantwortlich für die Studiengänge und organisieren deren Lehrangebot.

Unsere Universität und das Studentenwerk Leipzig schaffen günstige Rahmenbedingungen für Studierende mit Kind. Dazu gehören zum Beispiel die Sozialberatung des Studentenwerks oder des Student_innenRats der Universität Leipzig (StuRa), die Kinderbetreuungsangebote des Studentenwerks sowie eine Mensakarte für die Kinder von Studierenden vom Studentenwerk. Informationen zu Angeboten des Studentenwerks für Studierende mit Kind finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig und der Stabsstelle für Chancengleichheit, Diversität und Familie

Für erfolgreich absolvierte Module werden Leistungspunkte (LP) vergeben. Ein Leistungspunkt steht für 30 Stunden Arbeitsaufwand. Dieser umfasst sowohl die Dauer der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als auch die für das Selbststudium aufgewendeten Zeiten.

Leistungspunkte erlauben eine bessere Einschätzung des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes, der mit einer Leistung verbunden ist. Dies soll die Vergleichbarkeit von Studienleistungen zwischen Hochschulen erleichtern.

Ein Bachelorstudium mit sechs Semestern Regelstudienzeit hat einen Umfang von 180 LP, was 5.400 Stunden Arbeitsaufwand entspricht. Ein Masterstudium mit vier Semestern Regelstudienzeit hat einen Umfang von 120 LP, was 3.600 Stunden Arbeitsaufwand entspricht. 

Master

An das Bachelorstudium kann ein Masterstudium mit einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss angeschlossen werden. Ein Masterstudium an unserer Universität erstreckt sich in der Regel über vier Semester (zwei Jahre) und schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts (M. A.) oder Master of Science (M. Sc.) ab.


Modul

Module sind der Hauptbestandteil der Lehrorganisation im Bachelor- und Masterstudium. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, die zu thematisch zusammenhängenden Einheiten zusammengefasst sind.


Modulabmeldung

Sie können sich in der Regel noch bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit wieder von einem Modul und damit von der Modulprüfung abmelden. Die Abmeldung erfolgt im Studienportal AlmaWeb. Bereits erbrachte Leistungen verfallen dadurch.


Moduleinschreibung

Sie müssen sich in der Regel für alle Module, die Sie belegen wollen, zu Semesterbeginn einschreiben. Die verbindliche Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen eines Moduls bei der Moduleinschreibung ist gleichzeitig die verbindliche Anmeldung zur Modulprüfung.


Modulprüfung

Module schließen Sie mit einer Modulprüfung ab. Jede Modulprüfung ist ein Baustein Ihrer Abschlussprüfung. Eine Modulprüfung kann aus einer oder verschiedenen Prüfungsleistungen bestehen. Die Prüfungsleistungen können sich auf einzelne Veranstaltungen des Moduls beziehen oder auf das gesamte Modul. In einigen Modulen müssen Sie eine Prüfungsvorleistung erbringen, um zur Modulprüfung zugelassen zu werden.


Moodle

Moodle ist eine Lernplattform an unserer Universität, die Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit des kooperativen Lernens gibt. Viele Lehrende stellen hier Vorlesungsskripte und Materialien zur Verfügung. Zur ersten Veranstaltung des Semesters wird meist bekannt gegeben, ob zu der entsprechenden Lehrveranstaltung ein Moodle-Kurs existiert, wie Sie sich einloggen und wie das Passwort lautet.

Als Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben Sie bei der Aufnahme und Durchführung Ihres Studiums beeinträchtigungsbedingte Nachteile. Durch individuell ausgestaltete Maßnahmen werden gleichwertige Bedingungen im Studium und in den Prüfungen hergestellt. Ziel ist das Vermeiden von Diskriminierung und die Sicherung Ihrer Teilnahme am Studium.

Beratung für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs erhalten Sie bei der Senatsbeauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und bei der Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig.

Pflichtmodul
Ein Pflichtmodul müssen Sie verpflichtend belegen und bestehen. Wenn Sie die Modulprüfung nicht bestehen, können Sie diese bis zu zweimal wiederholen. Die zweite Wiederholungsprüfung ist durch Sie zu beantragen. Informieren Sie sich darüber auf der Seite Prüfungen.

Wenn Sie ein Pflichtmodul endgültig nicht bestehen, wird Ihr Studium durch Exmatrikulation beendet.


Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation von Prüfungen und das Einhalten der Prüfungsordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Anerkennung von Studienleistungen und die Entscheidung über Anträge auf Wiederholungsprüfungen und Abschlussarbeiten. Ebenso behandelt er Beschwerden und Anliegen von Studierenden bezüglich der Prüfungen.

An unserer Fakultät gibt es zwei Prüfungsausschüsse.


Prüfungsordnung

Alle Festlegungen zu den Prüfungen eines Studienganges werden in der Prüfungsordnung getroffen. Sie enthält allgemeine Bestimmungen zu Regelstudienzeit, Prüfungsaufbau, Fristen und Prüfungsvoraussetzungen, Bewertung von Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Prüfungsausschuss und -zeugnis sowie spezifische Bestimmungen für den Studiengang. Die Prüfungsordnungen werden in den Amtlichen Bekanntmachungen unserer Universität veröffentlicht


Prüfungsvorleistung

Eine Prüfungsvorleistung ist eine Leistung, die zur Zulassung für eine Prüfung notwendig ist. Dies kann zum Beispiel das Erreichen einer bestimmten Prozentzahl der Punkte für ausgegebene Übungsaufgaben, ein Referat oder eine Praktikumsleistung sein. Haben Sie die Prüfungsvorleistung in einem Modul nicht erbracht, können Sie nicht an der Prüfung für das Modul teilnehmen.


Psychologische Beratungsstellte für Lehramtsstudierende

Die Psychologische Beratungsstelle am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS) bietet Ihnen als Lehramtsstudierenden kostenfreie und vertrauliche Unterstützung im Rahmen von Einzelberatungen und Workshops bei der Bewältigung studienbezogener Probleme an. Sie kann Sie bei Arbeitsstörungen und Prüfungsängsten, aber auch bei psychisch belastenden privaten Problemen unterstützen. Speziell an Studienbeginnende richten sich präventive Angebote zum studienbezogenen Arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Psychologischen Beratungsstelle.


Psychosoziale Beratung

Das Studentenwerk Leipzig hilft Ihnen mit seiner psychosozialen Beratung beim Finden individueller Lösungswege in persönlichen Konflikt- und Krisensituationen. Hier finden Sie als Studierende Unterstützung bei Studienproblemen wie Prüfungsängsten und Lernblockaden, aber auch bei Schwierigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig


Psychologisches Beratungsangebot

In Ergänzung zu den Angeboten der Psychosozialen Beratung beim Studentenwerk Leipzig bietet die Zentrale Studienberatung in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung eine Psychologische Erstberatung für Sie als Studierende und Promovierende unserer Universität an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bezeichnet die Zeitspanne, in der ein Studium mit allen Anforderungen vom Durchschnitt der Studierenden absolviert werden kann. Die Regelstudienzeit kann besonders für Studierende mit BAföG-Anspruch von Bedeutung sein, da dieser nur während der Regelstudienzeit besteht. Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester fallen Langzeitstudiengebühren an.


Rückmeldung

Wenn Sie an unserer Universität studieren, müssen Sie sich fristgerecht jedes Semester zurückmelden, um weiterhin immatrikuliert zu bleiben. Die Rückmeldung nehmen Sie durch einen Lastschriftauftrag über das Studienportal AlmaWeb unserer Universität oder alternativ durch Überweisung des Semesterbeitrages vor. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Schlüsselqualifikationen (SQ)

Schlüsselqualifikationen bezeichnen die Grundkompetenzen, die neben der fachwissenschaftlichen Qualifikation Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Übergang aus dem Studium in das Berufsleben sind. An unserer Universität gibt es Fakultätsinterne Schlüsselqualifikations-Module und Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikations-Module.

Fakultätsinterne Schlüsselqualifikationsmodule sind fachnahe Angebote, die sich an die Studierenden bestimmter Fächergruppen richten. Die Studienordnung regelt, welche Module Sie belegen können.

Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikations-Module sollen vor allem Einblicke in andere Disziplinen ermöglichen. Die Fakultäten unserer Universität bieten für diesen Bereich besondere Module an.


Semester
Das Hochschuljahr an einer Universität ist in Semester untergliedert. Das Wintersemester an unserer Universität beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September jeden Jahres. Damit erstreckt sich ein Semester über ein halbes Jahr. Jedes Semester gliedert sich in Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit.


Semesterbeitrag

Als Studierende haben Sie die Pflicht, semesterweise für das Studentenwerk Leipzig und die Studentenschaft Beiträge zu entrichten und das MDV-Semesterticket des Mitteldeutschen Verkehrsbetriebes zu zahlen. Diese regelmäßige Zahlung wird auch als Rückmeldung bezeichnet und muss im Rahmen der Rückmeldefristen erfolgen. Den Semesterbeitrag können Sie über das Studienportal AlmaWeb im Internet per Lastschriftauftrag bezahlen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.


Sozialberatung
Die Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig ist Anlaufstelle für Studierende bei Problemen rund um Studium, Geld und Familie. Besonders Studierende mit Kind, Studierende mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung und internationale Studierende werden unterstützt. Vermittelt werden auch Kontakte zu Ämtern, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.


SSZ

Das SSZ (Studierenden Service Zentrum) in der Goethestraße 6 ist die zentrale Serviceeinrichtung für alle Studieninteressierten, Bewerbenden und Studierenden unserer Universität. Es bündelt die Informations-, Beratungs- und Serviceangebote des Studentensekretariats, der Zentralen Studienberatung und des Studentenwerkes Leipzig.


Stabsstelle Internationales

Die Stabsstelle Internationales ist die Schnittstelle aller Internationalisierungsprozesse unserer Universität. Ihr Aufgabenfeld ist weit gespannt – sie pflegt die internationalen Beziehungen unserer Universität, ist „Heimat“ der ausländischen Studierenden, Forschenden und Alumni. Gleichzeitig ist die Stabsstelle Internationales Anlaufstelle für alle deutschen Hochschulangehörigen (Studierende wie Forschende), die einen Auslandsaufenthalt planen oder internationale Projekte bearbeiten. Weiterhin informiert und berät Sie die Stabsstelle Internationales zu Fragen des Studiums, wenn Sie als deutsche Studierende im Ausland studieren wollen oder als ausländische Studierende in Deutschland studieren.


Studierendensekretariat

Im Studierendensekretariat werden alle verwaltungstechnischen Vorgänge für Studienbewerbende und Studierende bearbeitet. Dazu gehören Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Studiengangwechsel, Zweitstudium und Exmatrikulation.


Studentenwerk Leipzig

Das Studentenwerk Leipzig ist ein Dienstleister mit sozialem Auftrag und erbringt Versorgungs-, Service- und Beratungsleistungen für Studierende. Es betreibt Studentenwohnheime, Mensen und Cafeterien, bietet Kinderbetreuung sowie diverse Beratungsleistungen, Jobvermittlung und Kulturförderung an. Die Umsetzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist ebenfalls ein wichtiger Aufgabenbereich.


Studienbescheinigung
Für bestimmte Anträge, Nachweise oder Bewerbungen müssen Sie aktuelle Studienbescheinigungen (zum Beispiel eine Immatrikulationsbescheinigung) einreichen. Diese können Sie über das Studienportal AlmaWeb ausdrucken.


Studienordnung

Für jeden Studiengang gibt es eine Studienordnung mit Festlegungen, unter anderem zu Zugangsvoraussetzungen, Studiendauer und Studienvolumen, Gegenstand des Studiums und Studienzielen sowie Aufbau und Inhalten des Studiums. Studienordnungen modularisierter Studiengänge enthalten als Anlagen einen Studienablaufplan oder eine Modulübersichtstabelle. Die Studienordnungen werden in den Amtlichen Bekanntmachungen unserer Universität veröffentlicht.

Teilzeitstudium
Sie können auch in Teilzeit studieren. Ihr Arbeitsaufwand pro Jahr verringert sich in diesem Fall entsprechend des Anteils Ihres Teilzeitstudiums und die Regelstudienzeit verlängert sich. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Ihren Antrag über den Anteil des Teilzeitstudiums. Einen bewilligten Antrag legen Sie anschließend im Studentensekretariat vor.


TOOL

TOOL ist ein Online-Einschreibesystem, das von vielen Fakultäten zur Einschreibung in die Module verwendet wird. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Einschreibung an unserer Universität oder zu Studienbeginn.

Übungsaufgaben

In vielen Modulen werden wöchentlich Übungsaufgaben zu Fragen aus dem Bereich des Modulinhalts ausgegeben. Für die Lösung erhalten Sie Punkte. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb einer Prozentzahl der möglichen Punkte des gesamten Semesters. In den meisten Modulen benötigen Sie 50 % der möglichen Punkte für die Zulassung zur Prüfung.


Uni-E-Mail-Adresse

Als Studierende bekommen Sie mit Ihrer Immatrikulation, also der Einschreibung an unserer Universität, zusammen mit dem Uni-Login automatisch ein studentisches E-Mail-Konto mit den zugehörigen Zugangsdaten. Nutzen Sie diese E-Mail-Adresse bitte grundsätzlich für Nachrichten an Lehrende und sonstige Mitarbeitende. Prüfen Sie Ihr studentisches E-Mail-Konto außerdem regelmäßig, da Informationen unserer Universität in der Regel nur an diese Adresse zugestellt werden.


Urlaubssemester
Als Studierende an unserer Universität haben Sie Anspruch auf zwei Urlaubssemester pro Studiengang. Hierbei zählen Bachelor und Master als einzelne Studiengänge. Weitere Urlaubssemester, etwa im Fall einer längeren Erkrankung, bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Urlaubssemester können Sie zum Beispiel während eines Auslandssemesters oder Praktikums nutzen.

Vorlesungsverzeichnis

Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie alle in einem Semester angebotenen Lehrveranstaltungen. Das Vorlesungsverzeichnis unserer Fakultät finden Sie auf unserer Webseite und in AlmaWeb.


Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit
Ein Semester gliedert sich in Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit. In der Vorlesungszeit finden regelmäßig Lehrveranstaltungen statt, diese enden mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit. In der vorlesungsfreien Zeit finden keine Lehrveranstaltungen statt. Diese Zeit dient oft zur Absolvierung von Prüfungsleistungen oder Praktika

Wahlmodul

Im Rahmen der Vorgaben der Prüfungsordnung können Sie hier Module aus anderen Fachgebieten wählen. Die Wiederholungsbestimmungen sind wie bei einem Pflichtmodul.


Wahlpflichtmodul
Bei einem Wahlpflichtmodul wählen Sie aus einer Gruppe von Modulen ein oder mehrere Module. Wenn sie ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestehen, können Sie dieses in der Regel durch ein bestandenes Modul aus demselben Wahlpflichtbereich ersetzen. Die Wiederholungsbestimmungen sind wie bei einem Pflichtmodul.


Workload
Der Workload beschreibt den Arbeitsaufwand für Studierende, der mit Lehrangeboten an Hochschulen verbunden ist. Der Workload umfasst nicht nur Unterrichtszeiten, sondern auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung, der Vorbereitung auf Prüfungen und des Selbststudiums. Gemessen wird der Workload in Leistungspunkten (Credits). Ein Credit entspricht etwa 30 Zeitstunden. Der Workload in einem Semester beträgt in der Regel 30 Credits.

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) nimmt die allgemeine, fächerübergreifende Information und Beratung von Studieninteressierten und Studierenden bezüglich des Studiums wahr. Sie beantwortet grundlegende Fragen zu Bewerbungsmodalitäten oder bei Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs. Weiterhin bietet sie eine vertrauliche Beratung bei Zweifeln und Abbruchgedanken und sogar eine psychologische Erstberatung an.

Beratungsgespräche können Sie ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten im SSZ – Studierenden Service Zentrum in Anspruch nehmen. 

Das könnte Sie auch interessieren

Studienbüro

mehr erfahren

Vorlesungs­verzeichnis

mehr erfahren

SHK- und WHK-Stellen

mehr erfahren