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Die Universität Leipzig ist nach dem Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz - SächsTranspG) eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind und keine Ausnahme von der Transparenzpflicht nach § 5 SächsTranspG vorliegt.