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Die Gebäude unserer Fakultät sind ab dem 1. Juli 2021 funktionsbezogen für den Besucherverkehr geöffnet. Diese Regelung gilt vorerst bis 30. September 2021.
Grundlage sind die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 22. Juni 2021 und die Festlegungen der Universität Leipzig (Rundmail 7/21 vom 30. Juni 2021 sowie das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vom 1. Juli 2021).

Daraus ergeben sich folgende Regelungen:

  • Das Betreten des Gebäudes ist Mitgliedern (zum Beispiel Studierenden) und Angehörigen sowie Gästen der Universität Leipzig gestattet, sofern sie dort Termine wahrnehmen. Der Aufenthalt im Gebäude ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Beschäftigten der Universität Leipzig können das Gebäude für die Erfüllung notwendiger Aufgaben weiterhin betreten.
  • Nur Personen ohne Krankheitssymptome dürfen das Gebäude betreten.
  • Auf allen Verkehrsflächen (Treppen, WC, Flure, Foyer, Fahrstühle) ist eine medizinische Maske oder Atemschutzmaske (keine Alltagsmaske) zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt erst in den Büro-, Lehr- bzw. Beratungsräumen, sofern ein Hygieneabstand von 1,5 m eingehalten werden kann (die bisherigen Regelungen zur Mindestfläche pro Person entfallen). Ist die Wahrung des Mindestabstands am Arbeitsplatz nicht möglich, müssen auch dort die Masken weiter getragen werden. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist zu minimieren.
  • Die Benutzung des Treppenhauses ist markiert. Bitte beachten Sie die Einbahnstraßenregelung. Für die Händedesinfektion stehen im Foyer entsprechende Spender zur Verfügung.
  • Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich digital fortgesetzt. Zusätzliche, lehrergänzende Präsenzangebote für Kleingruppen können von den Dozentinnen und Dozenten angeboten werden. Ermöglicht werden Einzel- oder Kleingruppenberatungen und der Zugang zu Kommunikationsbereichen. Administrative Anliegen wie Besprechungen können mit entsprechender Terminvereinbarung ebenfalls von den Dozentinnen und Dozenten in Präsenz geregelt werden. Dazu muss eine Anzeige per E-Mail im Dekanat unter Angabe von Art der Veranstaltung, Datum, Teilnehmerzahl und verantwortlichen Person erfolgen. Die Verantwortlichen sind für den Einlass der Studierenden, den organisatorischen Ablauf und die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzverordnungen verantwortlich.
  • Die Prüfungen finden weiterhin grundsätzlich digital statt. Einzelne Prüfungen werden nach Antrag der Modulverantwortlichen und in Entscheidung der Prüfungskommission in Präsenz zur Durchführung gestattet. Die Studierenden dieser Module werden von der modulverantwortlichen Person bis zum 7. Juli 2021 informiert.

Gezeichnet: Prof. Dr. Christoph Jacobi, Dekan der Fakultät für Physik und Geowissenschaften, 1. Juli 2021