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Ab sofort gelten im Kontext der aktuellen Corona-Situation an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften mit Bezug auf die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 8. November 2021 und auf die aktuellen Regelungen der Universität Leipzig (Bekanntgabe am 11. November 2021 per MA-Rundmail) folgende verpflichtende Regelungen (A) und zusätzliche Empfehlungen unserer Fakultät (B).

(A) Verpflichtende Regelungen zur Umsetzung

Für Studierende:

  • Selbsttests von nicht geimpften Studierenden, welche im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt wurden, werden nicht mehr akzeptiert, die Tests werden ab 16. November 2021 nicht mehr an der Fakultät an Studierende ausgegeben. Die gültige 3G-Regel für die Studierenden zur Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen wird in dieser Weise angepasst, dass nur noch anerkannte Tests aus Testzentren akzeptiert werden.

  • Studierende können sich

    • a) in öffentlichen Testzentren testen (dort gegebenenfalls digitale Nachweise erhältlich)

    • oder b) in den neu geplanten drei dezentralen Testzentren für Studierende testen, welche für die Woche ab 15. November 2021 von der Universität Leipzig angekündigt wurden. Die Tests werden dort von einem externen Dienstleister durchgeführt und mit einem entsprechenden analogen Testdokument bestätigt. Die Studierenden informieren sich bitte ab Montag, 15. November 2021 auf der Webseite der Universität Leipzig über die genauen Standorte und Testzeiten.

  • Kontrollen zum 3G-Status erfolgen ab sofort stichprobenartig durch einen von der Universität Leipzig eingestellten Sicherheitsdienst.

  • Auf den Verkehrswegen sowie in allen Lehrveranstaltungen und in den Einrichtungen der Universitätsbibliotheken ist das Tragen von einem Mund-Nase-Schutz (vorzugsweise FFP2/KN95-Maske, medizinische Maske) ab sofort verpflichtend.

Für Mitarbeitende:

  • Auf den Verkehrswegen und in den Einrichtungen der Universitätsbibliotheken ist das Tragen von einem Mund-Nase-Schutz (vorzugsweise FFP2/KN95-Maske, medizinische Maske) ab sofort verpflichtend. Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen und bei Lehrveranstaltungen wird zusätzlich auch für Lehrende seitens der Universität Leipzig empfohlen.

  • Die Regelungen zum Home Office werden ausgeweitet (mehr als maximal 40 % Home-Office-Zeiten möglich). Bitte beachten Sie die gesonderten E-Mails.

  • Für alle Veranstaltungen, welche keine Lehrveranstaltungen darstellen und nicht zum Dienstgeschäft der Universität Leipzig gehören, gilt die 2G-Regel (MA-Rundmail vom 11. November 2021).


(B) Zusätzliche Empfehlungen: Zusätzlich wird seitens der Fakultät für Physik und Geowissenschaften folgende Handhabung in den Gebäuden und Lehrveranstaltungen der Fakultät für Physik und Geowissenschaften auf freiwilliger Basis empfohlen:

Für Studierende:

  • Für Praktika: ALLE Studierenden, sowohl Geimpft/Getestet/Genesen nehmen ab 16. November 2021 freiwillig nur dann an Praktika teil, wenn sie einen gültigen Testnachweis (Testzentrum) beibringen. Dieser soll tagesaktuell vorliegen (hier 24 Stunden gültig).
    Die Lehrenden in den Praktika führen ebenfalls einen tagesaktuellen Selbsttest am Arbeitsplatz durch.
  • Für andere Lehrveranstaltungen, insbesondere für Seminare/Exkursionen, etc. mit geringerem möglichen Abstand der Teilnehmer als 1,5 m: Die Fakultät für Physik und Geowissenschaften führt hier die Empfehlung von „2G/3G + Test aus Testzentrum” für Studierende ein. Dies bedeutet, alle Studierenden, sowohl Geimpft/Getestet/Genesen nehmen ab 16. November 2021 freiwillig nur dann teil, wenn Sie einen gültigen Testnachweis aus einem Testzentrum beibringen (hier: 48 Stunden Gültigkeit).

Für Mitarbeitende:

  • Freiwillig werden auch alle Mitarbeitenden unabhängig vom Impf- und Genesendenstatus gebeten (MA-Rundmail vom 11. November 2021), sich drei Mal pro Woche mit einem Selbsttest zu testen (freiwillig 2G/3G + Selbsttest MA). Die Selbsttests wurden bereits für die Woche ab 15. November 2021 an die Einheiten über das Dekanat verteilt; für die Woche ab 22. November 2021 erfolgt eine neue Lieferung am 19. November 2021 (ab diesem Zeitpunkt zwei-wöchentlicher Turnus). Dazu bekommen Sie gesonderte E-Mails aus dem Dekanat.

  • Lehrveranstaltungen sollen weiterhin in Präsenz abgehalten werden. Bei begründeten Unsicherheiten des Lehrenden hinsichtlich des Infektionsgeschehens kann die Lehrveranstaltung auch online durchgeführt werden. Dies gilt vor allem bei Veranstaltungen mit hoher Belegungsdichte. Hier bitten wir weiterhin vorab um eine begründete Anfrage an das Dekanat per E-Mail. Wir bitten Sie, mit Augenmaß zu handeln, da aktuell kein Anspruch auf online-Lehre besteht.

  • Die Fakultät empfiehlt zusätzlich, auch für alle Veranstaltungen, welche nicht zum Dienstgeschäft der Universität Leipzig und nicht zur Lehre gehören, freiwillig die Handhabung „2G+Selbstest MA bzw. aus Testzentrum” anzuwenden. Solche Veranstaltungen werden an unserer Fakultät in der Regel nicht bzw. nur im begründeten Ausnahmefall nach Antrag an das Dekanat genehmigt.

  • Kommissionssitzungen, etc: Auch hier wird das Tragen vorzugsweise einer FFP-2-Maske empfohlen.

  • Wir empfehlen, soweit wie möglich Sitzungen online durchzuführen oder für Präsenz mindestens die Handhabung „3G + Selbstest MA“ (auf freiwilliger Basis, ggf. sogar „2G + Selbstest MA”, auch auf freiwilliger Basis) zu nutzen bzw. alternative Hybridlösungen anzuwenden.

Ihr Dekanat